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   LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12 B   

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https://dejure.org/2012,123737
LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12 B (https://dejure.org/2012,123737)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 8 AY 62/12 B (https://dejure.org/2012,123737)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 8 AY 62/12 B (https://dejure.org/2012,123737)
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  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb die Verfahren L 20 AY 13/09 und L 20 AY 1/09 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (dortige Aktenzeichen 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29. September 2009, B 8 SO 16/08 R und vom 9. Juni 2011, B 8 AY 1/10 R) sind Sozialhilfeleistungen und um solche handelt es sich auch bei den vorliegend streitigen sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG im Wege des § 44 Abs. 4 SGB X nachträglich in der Regel nur zu erbringen, wenn Bedürftigkeit im Sinne des SGB XII oder des SGB II ununterbrochen fortbesteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2010 - L 20 AY 13/09

    Leistungen für Asylbewerber sind verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb die Verfahren L 20 AY 13/09 und L 20 AY 1/09 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (dortige Aktenzeichen 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11).
  • BSG, 09.06.2011 - B 8 AY 1/10 R

    Asylbewerberleistung - Zugunstenverfahren - Nachzahlung von Analogleistungen gem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 29. September 2009, B 8 SO 16/08 R und vom 9. Juni 2011, B 8 AY 1/10 R) sind Sozialhilfeleistungen und um solche handelt es sich auch bei den vorliegend streitigen sogenannten Analogleistungen nach § 2 AsylbLG im Wege des § 44 Abs. 4 SGB X nachträglich in der Regel nur zu erbringen, wenn Bedürftigkeit im Sinne des SGB XII oder des SGB II ununterbrochen fortbesteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2010 - L 20 AY 1/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Dieses hält die Vorschrift des § 3 Abs. 2 AsylbLG für verfassungswidrig und hat deshalb die Verfahren L 20 AY 13/09 und L 20 AY 1/09 ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (dortige Aktenzeichen 1 BvL 10/10 und 1 BvL 2/11).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2011 - L 8 AY 3/11
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2012 - L 8 AY 62/12
    Selbst bei Feststellung der Verfassungswidrigkeit oder Nichtigkeit des § 3 Abs. 2 AsylbLG könnte die Klägerin nicht davon profitieren, weil die darauf beruhenden und nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen gemäß § 79 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG unberührt blieben; ein Antrag nach § 44 SGB X, wie er hier streitgegenständlich ist, ändert daran nichts (vgl. Senatsbeschluss vom 8. November 2011, L 8 AY 3/11 B).
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